Ab Pflegegrad 1 haben Sie vor allem Anspruch auf den oben genannten Entlastungsbetrag, einen monatlichen Zuschuss für Hausnotrufsysteme und können zusätzlich noch Geld für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf weitere Leistungen, z.B. Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege u.v.m.
Selbstverständlich haben Sie außerdem Anspruch auf kostenlose qualifizierte Pflegeberatung. Fragen Sie gerne bei uns nach, um Weiteres zu Anträgen, Beträgen oder Einsatzmöglichkeiten zu erfahren – wir gehen gerne für Sie ins Detail.